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NEUE BESTIMMUNGEN FÜR DIE NOTBETREUUNG

Niederbachem, 21.03.2020. 

So gilt ab Montag die Regelung für Eltern oder Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende, die in Berufen im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind, eine wichtige Erleichterung: Sie können Ihr Kind, unabhängig von der beruflichen Situation des Partners oder anderen Elternteils in die Notbetreuung geben, sofern eine Betreuung durch diese nicht gewährleistet ist. Zudem ist es ab sofort für eine ganztägige Betreuung unerheblich, ob Ihr Kind im normalen Schulbetrieb einen Platz im Ganztag hätte oder nicht. Die Notbetreuung steht an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags und in den Osterferien, mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag, zur Verfügung.

Bitte gehen Sie, gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber, verantwortungsvoll mit der Inanspruchnahme der Notbetreuung um. Bedenken Sie immer, dass es sich um eine Notbetreuung handelt. Nehmen Sie diese bitte nur in Anspruch, wenn andere Lösungen ausgeschlossen sind. So tragen alle dazu bei, die sozialen Kontakte möglichst zu reduzieren.

Die Antragsformulare für die Notbetreuung und stets aktuelle Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Schule und Bildung unter folgendem Link: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Link zum Formular: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Anmeldungen für die Notbetreuung und eventuelle Rückfragen richten Sie bitte jederzeit über die Emailadresse ggs.wachtberg-niederbachem@t-online.de an die Schule.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Ihre Andrea Engels

 

 

Version 2.1 - Oktober 2016- by Tom Fuhr