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Notbetreuung - ergänzende Hinweise

Niederbachem, 25.04.2020. 

Seit dem 23. April 2020 wurde, wie bereits informiert, die Notbetreuung in Schulen um weitere Tätigkeitsbereiche ausgeweitet.

Die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird, bildet die Grundlage:

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie

Ab dem 27. April haben auch alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann.

Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

An Wochenenden und Feiertagen findet keine Notbetreuung mehr statt.

Bitte wenden Sie sich bei Bedarf per E-Mail an die Schule.

Das zweiseitige aktualisierte Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern finden Sie unter folgendem Link:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/Notbetreuung_Formular-ab-17-KW.pdf

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien weiterhin viel Gesundheit und Kraft, aber auch Gelassenheit und Augenmaß in dieser für uns alle herausfordernden und noch andauernden Situation.

Gemeinsam werden wir die Situation meistern!

 

Herzliche Grüße

Ihre Andrea Engels

 

Version 2.1 - Oktober 2016- by Tom Fuhr