Maskenpflicht am Sitzplatz ab 02.12.2021
Niederbachem, 01.12.2021. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert. Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.