Schul-ABC

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Auf dieser Seite erläutern wir wichtige Begriffe aus dem Schulalltag.
Klicken Sie einfach auf den gewünschten Begriff, um sich dazu die Erläuterungen anzusehen.

Anfangszeiten

  • 8:10 - 8:20 Uhr ist offener Schuzlanfang: Die Klassenräume werden geöffnet, d. h. die Kinder können in ihren Klassenraum und beginnen mit der Arbeit
  • Schulbeginn ist 08:20 Uhr
  • Die zweite Stunde beginnt um 09:05 Uhr
  • Von 09:50 - 10:10 Uhr ist Spielpause
  • Von 10:10 - 10:20 Uhr ist Frühstückspause in den Klassen
  • Die dritte Schulstunde geht von 10:20 - 11:05 Uhr
  • Die vierte Schulstunde von 11:05 - 11:50 Uhr
  • Von 11:50 - 12:00 Uhr ist Spielpause
  • Die fünfte Schulstunde geht von 12:00 - 12:45Uhr
  • Die sechste Schulstunde geht von 12:45- 13:30 Uhr

Anmeldung

Die Anmeldung zum Besuch der Grundschule erfolgt bis zum 15. November des Jahres, das der Einschulung vorangeht. Somit bleibt  Zeit bis zum Schulanfang, um eventuell vorschulische Fördermaßnahmen einzuleiten. Alle Eltern schulpflichtiger Kinder werden durch den Schulträger schriftlich über das Anmeldeverfahren informiert. Das Schreiben enthält den Hinweis auf die dem Wohnort nächstgelegene Grundschule der jeweiligen Schulart der Gemeinde. Diese Unterlagen werden dann zur Schule zurückgesandt. Die Schule lädt daraufhin die Eltern zu einem Informationsabend ein und die Kinder für ein erstes Kennenlernen zu einem Schulspiel. Des weiteren steht die schulärztliche Untersuchung an


Bewegte Schule

Bewegung und Entspannung fördern und unterstützen das Lernen. Regelmäßige kurze Bewegungs- und Entspannungszeiten sowie Bewegungsspiele innerhalb und außerhalb des Klassenraums fördern die Aufmerksamkeit und Motivation. Lernen in Bewegung ist Lernen mit allen Sinnen. Unsere Schule hat sich bei der landesweiten Ausschreibung „Bewegte Schule“ beworben und 2010 ein Zertifikat erhalten.


Bücherei

Schulbücherei

Die Schulbücherei der Grundschule Niederbachem wurde mit finanzieller Hilfe des Fördervereins saniert und von engagierten Eltern neu gestaltet und hat heute einen Bestand von ca. 2100 Büchern. Die Bücherei enthält beliebte und klassische Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher zu verschiedenen Themen wie Natur, Tiere, Technik, Geschichte, Religion und Sachkunde. Sie verfügt über eine große Auswahl an Büchern für Leseanfänger

Die Schulbücherei finanziert sich über Sach- und Geldspenden und wird vom Förderverein der Schule unterstützt. Gerne nehmen wir für Grundschulkinder geeignete und gut erhaltene Bücher oder Sachbücher an. Zu Schulfesten werden immer wieder Buchpatenstände organisiert, an denen sich Schüler und Eltern Bücher aussuchen können, die sie der Bücherei spenden wollen. Durch diese Aktionen ist es möglich, aktuelle und beliebte Bücher für die Schüler zu erwerben.

Das Ausleihen von Büchern
Die Kinder können maximal 2 Bücher gleichzeitig ausleihen. Die Ausleihfrist beträgt 14 Tage, kann aber auf Wunsch auch verlängert werden. Die Bücher müssen als Eigentum der Schule sorgfältig behandelt werden und bei Beschädigung oder Verlust durch die Eltern ersetzt werden. Die Schulbücherei wird von den Kindern stark frequentiert, so dass im Durchschnitt immer mehr als 250 Bücher ausgeliehen sind.


Öffnungszeiten: 

Jede Klasse hat eine feste Büchereistunde pro Woche als Lese- und Ausleihzeit. Der Wochentag für diese feste Stunde kann von Schuljahr zu Schuljahr variieren und wird im Stundenplan der Kinder vermerkt.

Unsere neuen Schüler der 1. Klasse besuchen die Schulbücherei nach der Eingewöhnungsphase in Klasse und Schule nach den Herbstferien. Dort bekommen sie von den betreuenden Eltern eine Einführung in die Ausleihe.

Die Bücherei wird von Eltern betreut

Um regelmäßige Öffnungszeiten zu gewährleisten, ist die Schulbücherei auf die aktive Mitarbeit der Eltern angewiesen. Das Büchereiteam freut sich über jeden, der sich ehrenamtlich engagieren möchte. Der Büchereidienst umfasst überwiegend Ausleihe und Rücknahme der Bücher, Bestandspflege (Sortieren, Reparaturen und das Einbinden neuer Bücher) und die Betreuung und Beratung der Kinder bei der Ausleihe. Neue Teammitglieder werden von „alten Hasen“ eingearbeitet. Meistens teilen sich zwei Eltern den Dienst für einen Wochentag und sind alle zwei Wochen in der Bücherei.

Wer sich für eine Mitarbeit interessiert kann sich gerne an das Schulsekretariat wenden.


Computer/ iPads

Die Kinder wachsen mit den verschiedensten neuen und alten Medien auf. Diese finden auch im Unterricht ihren Platz, vermehrt wird der Computer oder das iPad als neues Medium eingesetzt. Im Schuljahr 2023/24 stehen uns 12 Laptops und eine Vielzahl an iPads zur verfügung.


Elternmitwirkung

Alle Eltern, deren Kinder dieselbe Klasse besuchen, treffen sich in der Regel in jedem Halbjahr zu einer Klassenpflegschaftssitzung, um über alle Angelegenheiten der Klasse zu beraten. Bei der ersten Sitzung im Schuljahr wird der erste und zweite Vorsitzende  der jeweiligen Klasse gewählt. Sie vertreten die Belange der Klasse innerhalb der Schule und nehmen an der Schulpflegschaftssitzung teil. In der Schulpflegschaft wiederum werden die Vertreter für die Schulkonferenz gewählt, welche sich aus gleichen Teilen Eltern und Lehrerinnen zusammensetzt. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Hier wird über eine Vielzahl von Schulangelegenheiten entschieden.

Darüber hinaus ist die Elternmitarbeit nach Absprache in vielen Bereichen erwünscht, wie z.B. als Lesepaten, in der Schulbücherei, bei Ausflügen, beim Laternen basteln oder bei Festen und Feiern. Ohne Elternmitarbeit wären schulische Bereiche wie diese nicht denkbar.

 

Informationen zum Thema Elternmitwirkung der Bezirksregierung                 

1. Recht auf Schulmitwirkung

Das Recht der Eltern auf Schulmitwirkung ergibt sich sowohl aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalens, als auch aus den Regelungen in § 62 ff. Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Den Eltern stehen nach dem Schulgesetz verschiedene Möglichkeiten offen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Mitwirkungsgremien für Eltern sind nach dem Schulgesetz die Klassenpflegschaft oder Jahrgangsstufenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. Jedes Mitwirkungsgremium besteht bis zum ersten Zusammentreten des neugewählten Mitwirkungsgremiums im neuen Schuljahr. Ein Mitwirkungsgremium wird grundsätzlich durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden einberufen. Die Mitglieder sind dabei mit einer Frist von mindestens 7 Tagen unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen schriftlich einzuladen. Die Schulen hat den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört beispielsweise das zur Verfügung stellen von Räumen für Gremiensitzungen, oder die Nutzung des Kopierers. 

2. Klassenpflegschaft/Jahrgangsstufenpflegschaft

Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern oder andere Erziehungsberechtigten der Kinder in den Eingangsklassen entweder von der Schulleitung und/oder der Klassenleitung zu einer Klassenpflegschaftssitzung/Jahrgangsstufen-pflegschaftssitzung eingeladen. Bei bereits bestehenden Klassenverbänden oder Jahrgangsstufen erfolgt die Einladung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der bisherigen Klassenpflegschaft/Jahrgangsstufenpflegschaft Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an den Klassenpflegschaftssitzungen teil. Besteht kein Klassenverband, bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils angefangene 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. Bis zum 1. September 2020 sollen die Wahlen in den Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften stattgefunden haben. 

3. Schulpflegschaft 

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Für die Elternvertretung in der Schulkonferenz und in den Fachkonferenzen sind alle Eltern von nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern wählbar (also nicht nur die Mitglieder der Schulpflegschaft). Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz, es sei denn, dies wird ausdrücklich abgelehnt. Die Schulpflegschaft wählt auch eine Vertreterin oder einen Vertreter, die oder der (mit Einverständnis der oder des Betroffenen) an sogenannten Teilkonferenzen bei der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen – wie zum Beispiel der Androhung der Entlassung von der Schule – teilnimmt. Bis zum 15. September 2020 sollen die Wahlen für die Schulpflegschaft stattgefunden haben. 

4. Schulkonferenz 

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören jeweils zu einem Drittel Elternvertreterinnen und -vertreter, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen. Im Schulgesetz ist festgelegt, über welche Angelegenheiten die Schulkonferenz zu entscheiden hat. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin/des Schulleiters den Ausschlag. 

5. Vertretung der Schule nach außen 

Die Schule wird nach außen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter vertreten. Sie oder er ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden. 

6. Weitere Informationen 

Für weitere Informationen wird auf die Broschüre „Das ABC der Elternmitwirkung“ das kostenfrei über die Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung NRW abgerufen werden kann, hingewiesen. 

 


Elternsprechtag

Einmal im Halbjahr lädt unsere Schule zu einem Elternsprechtag ein. Hier ist Gelegenheit offen und vertrauensvoll mit den Lehrerinnen über die Kinder zu sprechen. Die erste Ansprechpartnerin ist in der Regel die Klassenlehrerin. Darüber hinaus bietet jede Lehrkraft eine Sprechstunde nach Vereinbarung an.


Entschuldigungen

Sollte ein Kind einmal erkranken und die Schule nicht besuchen können, muss es am ersten Tag sowie an jedem Folgetag entschuldigt werden. Ist der Zeitraum bekannt, in dem das Kind nicht zum Unterricht erscheinen kann, kann dieser direkt mitgeteilt werden. Dieses sollte durch einen Telefonanruf bis 8.00 Uhr im Sekretariat geschehen. Das Kind benötigt außerdem eine formlose schriftliche Entschuldigung, wenn es wieder zur Schule kommt.
Für alle Lehrerinnen und Lehrer ist es wichtig, über (auch vorübergehende) gesundheitliche Probleme informiert zu sein. Daher sollen auch Allergien, Asthma bzw. andere chronische Erkrankungen mitgeteilt werden.
Somit können wir in einem Notfall schnellstens reagieren.
Bei einer ansteckenden Krankheit, z. B. Kinderkrankheiten oder Befall von Kopfläusen, muss die Klassenlehrerin informiert werden. Auch wenn ein Kind am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen kann, benötigt die Schule eine schriftliche Entschuldigung.
 


Feste

Gemeinsame Feste des Jahreskreislaufes werden zusammen gestaltet. Dazu gehören die Einschulungsfeier, Sankt Martin, Adventsfeiern, Karneval und das Spiel- und Sportfest. In manchen Jahren gibt es auch ein Herbstfest, einen Weihnachtsmarkt, ein Frühlingsfest, ein Fest am Ende einer Projektwoche oder auch ein Schulfest an unserer Schule.

Außerdem bereichern folgende Aktivitäten unser Schulleben:

  • Regelmäßige Theaterbesuche
  • Teilnahme am Rheinischen Lesefest Käpt´n Book
  • Lesungen am Welttag des Buches
  • Klassenausflüge zu außerschulischen Lernorten (z. B. Feuerwehr, Bäcker, Streuobstwiesen, Kino)
  • Wandertag
  • Klassenfahrt in Klasse 4
  • Museumsbesuche
  • Radfahrausbildung
  • ...

Förderunterricht

Der in der Stundentafel enthaltene Förderunterricht soll allen Kindern zu Gute kommen. Jede Unterrichtsstunde ist eine Förderstunde! Bei der Planung achten die Lehrerinnen darauf, dass auch Förderangebote sowohl leistungsschwache als auch für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gemacht werden.


Förderverein

Angesichts fehlender Gelder in den Kommunen können viele schulische Projekte (z. B. Klettergerüst, NEugestaltung Bücherei, Spielmaterial für das Außengelände) kaum noch realisiert werden. Der Förderverein unterstützt die Schule seit seiner Gründung, am 05. Mai 1988, mit finanziellen Mitteln, die sich aus den Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sponsorengeldern und Einnahmen bei schulischen Veranstaltungen zusammensetzen.


Mit einem Link auf der Startseite unserer Schulhomepage finden sich ausführliche Informationen zum Förderverein
 


Gemeinsames Frühstück

Viel Wert legen wir auf ein ruhiges gemeinsames Frühstück in der Klasse. Hier sind die Eltern als Partner gefragt: Ein gesundes Frühstück mit Getränk (Wasser), Brot, Obst und Gemüse dient nicht nur der Ernährungserziehung, sondern auch zu Stärkung der Kinder, denn Unterricht ist Arbeit.


Hausaufgaben

Die Zeit für die Hausaufgaben in Klasse 1 und 2 sollte 30 Minuten, in den Klassen 3 und 4  45 Minuten nicht überschreiten.Die Hausaufgaben sollten von den Kindern selbstständig erledigt werden.


Individuelle Förderung

Die individuelle Förderung Kinder  ist zentrale Aufgabe von Schule. Dabei zeigt sich die Heterogenität der Schülerschaft als eine der größten pädagogischen Herausforderungen. Gleiche Lernvoraussetzungen für alle Kinder gab es in der Vergangenheit nicht und wird es in der Zukunft nicht geben. Die veränderten Lebensbedingungen in Familien und der Gesellschaft schaffen immer wieder auseinanderdriftende Leistungsvoraussetzunge. So sehen wir in unseren Schülerinnen und Schülern individuelle Lerner, die dich in Geschlecht und Alter, in ihrer sorachlich-sozio-kulturellen Herkunft, ihrer Emotionalität, ihrer altersbedingten Entwicklungsstufe, ihren psycho-sozialen Fähigkeiten, ihren Interessen sowie der kognitiven Leistungsfähigkeit unterscheiden.

Diese Vielfalt und Unterschiedlichkeit nehmen wir als Chance wahr und richten unser pädagogisches Handeln daran aus.
 


Jahrgangsbezogener Unterricht

Die jahrgangsbezogene Klasse bildet für den in der Regel vierjährigen Durchlauf der Grundschule die feste Bezugsgruppe für die Kinder. Wechsel in der Klassenzusammensetzung sind die Ausnahme. In der Regel begleitet zudem eine Lehrkraft als Klassenlehrerin während der vier Jahre die Klasse und wird so zur vertrauten Ansprechpartnerin.


Kindergarten

Kinder lernen von Anfang an. Im Kindergarten werden sie in diesem Prozess bereits vor der Schule gefördert, gefordert und unterstützt. Um einen möglichst problemlosen Übergang zu schaffen und eine aufeinander abgestimmte Förderung zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Kindergärten der Umgebung sehr wichtig und selbstverständlich. Diese findet in einzelnen Gesprächen, bei Austauschtreffen und gemeinsamen Fortbildungen statt.
Schon im letzten Kindergartenjahr dürfen die Kinder das eine oder andere Mal in die Schule kommen. So gibt es für alle zukünftigen Erstklässler eine Schnupperstunde, in welcher sie an einem vereinbarten Vormittag an einer Schulstunde teilnehmen dürfen. Ferner gibt es das Projekt „Lesekumpel“, in welchem die Kindergartenkinder zu Besuch in ein drittes Schuljahr unserer Schule kommen.
 


Klassenfahrten

Klassenfahrten oder mehrtägige Wanderfahrten dienen dazu, dass die Kinder sich auch außerhalb des Unterrichts als Gruppe mit gemeinsamen Zielen und Interessen erleben. Im Mittelpunkt von Klassenfahrten steht das soziale Lernen. Daneben kann aber auch fachliches Lernen in Projekten teil einer Klassenfahrt sein. So eine mehrtägige Fahrt findet in der Regel einmal in den vier Grundschuljahren statt.


Klassenrat

Der Klassenrat findet einmal in der Woche zu einem festgelegten Zeitpunkt statt. Die Klassenratsthemen werden im Laufe der Woche gesammelt. Die Kinder treffen sich zu einer Sitzung im Sitzkreis, besprechen Konflikte oder Probleme innerhalb der Klasse und suchen gemeisam eine Lösung.


Leitbild

Bildung ist Grundlage für die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit und für gesellschaftlich verantwortungsvolles Handeln.
Als Schule wollen wir gemeinsam ein Klima schaffen, in dem sich alle am Schulleben Beteiligten - Kinder, Lehrkräfte, OGS-Mitarbeiterinnen und Eltern – wohl fühlen, sich gerne in der Schule aufhalten und gemeinsam erfolgreich lernen und arbeiten.
Wir legen besonderen Wert auf friedvollen, respektvollen und kooperativen Umgang miteinander. Uns ist es wichtig, dass soziale Werte, wie Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Toleranz und Einfühlungsvermögen von allen gleichermaßen vermittelt, gelebt und eingehalten werden.
Unser einheitliches pädagogisches Grundkonzept, Offenheit für Neuerungen und ein umfassender Austausch und transparenter Informationsfluss aller an der Schule Beteiligten bestimmen den Alltag an unserer Schule.
Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Kinder auf dem Weg zu selbständigen, toleranten, mündigen und selbstbewussten Menschen zu begleiten. Deshalb nimmt die Förderung der sozialen Kompetenzen einen hohen Stellenwert an unserer Schule ein. Wir setzen ein breites Spektrum an Konzepten und Methoden ein, um den unterschiedlichen Fähigkeiten der Kinder gerecht zu werden und sie zu selbständigem Arbeiten und eigenverantwortlichem Lernen anzuleiten.
Auf einer Ganztagskonferenz des Kollegiums und der OGS-Mitarbeiterinnen ist unser gemeinsames Leitbild verschriftlicht worden und wird von allen anerkannt und gelebt.


Leitsätze der Schule

Wertebasis:

  • Alle an der Schule Beteiligten verstehen sich als Gemeinschaft mit respektvollem Miteinander auf allen Ebenen
  • Wertschätzung, Gerechtigkeit und Toleranz sind Grundsätze des Miteinanders
  • Verlässliche Absprachen, Regeln und Rituale geben emotionale Sicherheit

Lernkultur:

  • Das Kind mit seinen Stärken und Schwächen steht im Vordergrund.
  • Durch vielfältige offene Methoden wird jedes Kind nach seinem Leistungs- und Entwicklungsstand individuell gefördert und gefordert
  • Miteinander und voneinander Lernen

Kooperation:

  • Kinder, Eltern, Lehrerinnen und OGS-Personal arbeiten eng und offen zusammen
  • Kooperationen mit anderen Schulen, Kitas, Kirchen und Vereinen.

Lernzielkontrollen

In der Grundschule werden die Kinder auf die Beurteilung ihrer Leistungen allmählich vorbereitet. Dies beginnt in Klasse 1 mit kurzen schriftlichen Übungen. Ab dem zweiten Halbjahr der Klasse 2 werden die Lernzielkontrollen in Mathematik und Deutsch benotet.


Natur und Umwelt

Die Drachenfelsschule liegt mitten in der Natur. Diese Lage regt zu Unterrichtsgängen an, sei es in den Wald, auf die Wiesen oder auf einen der umliegenden Bauernhöfe. Die Kinder lernen so ihre Umgebung kennen und werden zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Natur ermutigt.


Offene Ganztagsgrundschule

Die Drachenfelsschule ist Offene Ganztagsschule. Klicken Sie links in der Navigation auf "OGS", um weitere Informationen zum Thema "Offene Ganztagsschule" zu erhalten.


Offene Unterrichtsformen

Offene Unterrichtsformen sind ein fester und wichtiger Bestandteil der Grundschule. Hierzu zählen alle Formen, in denen die Kinder ihr Lernen selbstständig gestalten können, z.B. während der Freiarbeit, bei der Arbeit mit Werkstätten, mit Lernstationen, mit Arbeits- und Wochenplänen und vielem mehr. Hier bietet sich eine gute Möglichkeit, individuell auf die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und selbstgesteuertes Lernen zu fördern.


Offener Unterrichtsbeginn

Ab 8.10 Uhr bietet unsere Schule die Möglichkeit, bereits vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn in die Klasse zu kommen. Ein grünes/rotes Ampelschild am Haupteingang zeigt den Kindern morgens an, ob ihre Lehrerin sich bereits im Klassenraum befindet. Dann können die Kinder dort lesen, spielen, oder erste Aufgaben erfüllen. Dieser offene Anfang schafft gute Voraussetzungen für das gemeinsame Lernen in der Klasse und lässt die Kinder morgens langsam ankommen.


Regeln und Rituale

Damit sich alle in der Schule wohl fühlen und das gemeinsame Lernen und Spielen Freude bereitet,  haben wir Regeln für die gesamte Schule augestellt:

Schulregeln:

Gemeinsam mit den Kindern des Schülerparlaments wurden Regeln festgelegt. Allen Kinder werden zu Beginn ihrer Schulzeit diese Schulregeln ausgehändigt.  Mit seiner Unterschrift bestätigt jedes Kind,  dass es sich an diese Regeln halten und so zu einem freidvollen und guten Miteinander beitragen will.

 

Klassenregeln:

In jeder Klasse werden in Absprache mit den Kindern Klassenregeln festgelegt. Diese setzen sich aus Verhaltens- und Gesprächsregeln zusammen und können jederzeit den Gegebenheiten in der Klasse angepasst werden.

 

Regeln in anderen schulischen Bereichen:

Für den Sport- und Schwimmunterricht,  das Verhalten im Bus und auf Ausflügen vereinbart die verantwortliche Lehrerin mit den kinder ebenso klare Regeln.


Schulbus

Die Gemeinde Wachtberg bietet derzeit für unsere Schülerinnen und Schüler aus Oberbachem einen Schulbusdienst an. Die Kinder werden täglich an der Haltestelle abgeholt und pünktlich zur Schule gefahren. Fünf Minuten nach Unterrichtsschluss fährt der Schulbus die Kinder wieder nach Hause.

Folgende Haltestelle wird angefahren:

  • Oberbachem

Schuleingangsphase

Alle schulpflichtigen Kinder besuchen mit der Einschulung in die Grundschule die Schuleingangsphase. Die Drachenfelsschule setzt diese Phaseorganisatorisch mit jahrgangsbezogener Klassenbildung um. In der Schuleingangsphase, die die Klassen 1 und 2 umfasst,  sollen die Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen und Begabungen gemeinsam lernen. In dieser Zeit ist es die Aufgabe der Lehrerinnnen, alle Kinder auf der Grundlage des festgestellten Lernstands individuell zu fördern und so die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen zu schaffen.


Schülerparlament

Das Schülerparlament gewährleistet das Mitspracherecht und die Mitverantwortung der Kinder. Es bietet den Kindern ihre Rechte mitzuteilen und sie zu demokratischen, selbsthandelnden Menschen zu erziehen.

Das Schülerparlament besteht aus den Klassensprecherinnen und Klassensprechern der Klassen 2-4 und trifft sich regelmäßig einmal im Monat für eine Stunde. Hier werden Anliegen der einzelnen Klassenvorgebracht, diskutiert und Lösungen gesucht. Das angefertigte Protokoll jeder Sitzung wird in den Klassen besprochen und ausgehängt.


Schultasche

Besonders für die Erstklässer hat die Schultasche eine große Bedeutung. Achten Sie beim Kauf darauf, dass sie nicht nur schön aussieht, sondern vor allem einen guten Tragekomfort bietet und kein zu hohes Eigengewicht hat. Viele Eltern beklagen sich, dass die Schultasche für die Kinder zu schwer ist. Diese nehmen am liebsten täglich ihre gesamten Schulmaterialien mit nach Hause.


Streitschlichtung

Wenn viele Kinder miteinander lernen und spielen, kommt es immer wieder zu Konflikten. Ein gutes Konfliktverhalten muss teilweise erst geübt werden. Neben den in den Klassen bestehenden Regeln, Ritualen und Hilfestellungen, bietet das Konzept der „Streitschlichtung“ eine gute Möglichkeit, die Kinder zu einem verantwortlichen und selbstständigen Umgang miteinander anzuleiten. Hierfür werden in der dritten Klasse Streitschlichterinnen und Streitschlichter ausgebildet, die dann in Klasse 4 in den Pausen anderen Kindern helfen, Konflikte gewaltfrei zu lösen.


Stundenplan

Der Stundenplan wird zu Beginn jedes Schuljahres, bei Veränderungen auch zum Halbjahr, neu ausgeteilt. Er gibt Auskunft über den zeitlichen Rahmen der einzelnen Schultage, sowie über die Fächer und die Unterricht erteilende Lehrerinnen. Da an unserer Schule die Klassenlehrerin viele Stunden in ihrer Klasse übernehmen, löst sich häufig der starre 45-min-Takt auf und es wird in unterschiedlich langen Blöcken gearbeitet. Die Fächer Deutsch und Mathematik werden jeden Tag unterrichtet.


Stundentafel

Für alle Schulen des Landes sind durch die so genannten Stundentafeln die einzelnen Fächer sowie die Stundenzahl für die verschiedenen Klassen festgelegt. Auf dieser Grundlage erstellt die Schule den Stundenplan


Turnbeutel und Turnzeug

Für den Sportunterricht benötigen die Kinder Turnhemd, Turnhose und feste Turnschuhe mit heller Sohle. Die Sportkleidung sollte nach dem Sportunterricht gewechselt werden. Halsketten und Ohrschmuck müssen vor dem Sportunterricht abgenommen werden (Verletzungsgefahr!). Kinder ohne Sportkleidung können am Sportunterricht leider nicht teilnehmen und müssen während der Zeit am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen.


Unterrichtsausfall

Im Vertretungsfall/Unterrichtsausfall sorgt die Schule für die lückenlose Betreuung und Beaufsichtigung aller Schülerinnen und Schüler, so dass sich alle Eltern auf den regulären Stundenplan ihrer Kinder verlassen können.


Vergleichsarbeiten

Alle Schülerinnen und Schüler nehmen im zweiten Halbjahr der Klasse 3 an zentralen Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten) teil. Diese Vergleichsarbeiten - kurz VERA genannt - werden in der Grundschule in den Fächern Deutsch und Mathematik geschrieben.


Vertretungsunterricht

Es kann vorkommen, dass die Klassen- oder Fachlehrerin bzw. Lehrer nicht die laut Stundenplan vorgegebenen Stunden halten kann. Hierfür gibt es einen Vertretungsplan, der gewährleistet, dass Ihr Kind in diesen Stunden trotzdem unterrichtet wird. Dies kann im Klassenverband durch einen anderen Lehrer bzw. Lehrerin geschehen oder durch das Aufteilen auf andere Klassen.


Zeugnisse

In den vier Grundschuljahren gibt es sowohl Berichts- als auch Notenzeugnisse. Hier ein Überblick über die einzelnen Schuljahre:

Klasse 1 Am Ende des Schuljahres erhält jedes Kind ein Berichtszeugnis
Klasse 2 Am Ende des Schuljahres erhält jedes Kind ein Berichtszeugnis,
welches durch Noten ergänzt ist
Klasse 3 Zum Halbjahr und auch am Ende des Schuljahres erhält jedes Kind
ein Berichtszeugnis, welches durch Noten ergänzt ist
Klasse 4 Zum Halbjahr und auch am Ende des Schuljahres erhält jedes Kind
ein Notenzeugnis. Zum Halbjahreszeugnis wird eine Empfehlung für die Weiterführende Schule ausgehändigt.

 


Version 2.1 - Oktober 2016- by Tom Fuhr